Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen unsere Geschäftsbedingungen zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Bestellers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
1. Preisangebot
Die Preisangebote werden in Euro angegeben und sind, wenn nicht anders erwähnt ist, Preise, die keine Mehrwertsteuer enthalten.
2. Zahlungsbedingungen
Die Rechnung (Nettopreis zzgl. Mehrwertsteuer) wird unter dem Tage des Abgangs bzw. der Teillieferung ausgestellt. Liegt bei der Fertigstellung oder nach Eintreten der Abnahmeverpflichtung keine Versandverfügung des Auftraggebers vor oder wird die Ware bei dem Lieferanten eingelagert, so wird die Rechnung unter dem Datum der Fertigstellung der Ware ausgefertigt.
Die Zahlungsfristen laufen vom Rechnungsdatum ab.
Die Zahlung des Rechnungsbetrages (Nettopreis zzgl. Mehrwertsteuer) hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug in Euro zu erfolgen. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum wird ein Skonto bis zu 2 % gewährt. Bei neuen Geschäftsverbindungen kann Vorauszahlung verlangt werden.
Bei Zeitschriften erfolgt Abrechnung für jede Nummer, bei Zeitungen wöchentliche Abrechnung. Für derartige Aufträge hat die Zahlung des Rechnungsbetrages innerhalb einer Woche nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
Die Zahlung durch Wechsel unterliegt vorheriger Vereinbarung, Kundenakzepte werden nur gegen Vergütung der Diskontspesen und sonstiger Kosten angenommen. Wechsel und Akzepte werden stets nur zahlungshalber entgegengenommen. Ein Skontoabzug bei Zahlung mittels Wechsel ist ausgeschlossen. Bei größeren Aufträgen sind Vorauszahlungen oder der geleisteten Arbeit entsprechende Teilzahlungen zu leisten. Ein Skontoabzug aus Teil- oder Zwischenrechnungen wird nur gewährt, wenn Barzahlung innerhalb der in Absatz 4 genannten Fristen erfolgt.
Bei Bereitstellung größerer Papier- und Kartonmengen oder besonderer Materialien durch uns sind wir berechtigt, hierfür sofortige Zahlung zu verlangen. Dem Auftraggeber steht wegen etwaiger eigener Ansprüche, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht nicht zu. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bankdiskont zu vergüten. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Banküberweisungen und Schecks gilt der Tag, an dem die Gutschriftanzeige bei uns eingeht, als Zahlungseingang. Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt oder gerät er mit einer Zahlung in Verzug, so steht uns das Recht zu, sofortige Zahlung aller offenen auch der noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen. Desgleichen haben wir das Recht, die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen des Auftraggebers einzustellen. Soweit die vorstehenden Zahlungsbedingungen zugunsten des Auftraggebers abgeändert werden, hat dieser die gesamten Kredit- und sonstigen Kosten zu tragen.
3. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises oder bis zur Einlösung der dafür gegebenen Schecks oder Wechsel unser Eigentum. Sie darf vor voller Bezahlung oder vor Einlösung der dafür hingegebenen Schecks oder Wechsel ohne unsere Zustimmung weder verpfändet noch zur Sicherstellung übereignet werden. Zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware ist der Auftraggeber nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf auf uns übergeht. Die Forderungen des Auftraggebers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten, diese Abtretung nehmen wir hierdurch an.
An allen vom Auftraggeber übergebenen Rohmaterialien jeder Art ist hinsichtlich sämtlicher Forderungen von uns mit der Übergabe ein Pfandrecht bestellt.
4. Lieferungen
Leistungen gelten ab Lieferwerk, soweit nicht anders vereinbart ist. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Sofern der Auftraggeber keine besondere Weisung erteilt, übernehmen wir keine Verbindlichkeit für billigsten oder schnellsten Versand. Transportversicherungen werden von uns nur auf ausdrückliche Anweisung und auf Kosten des Auftraggebers vorgenommen.
5. Lieferzeit
Sind keine Liefertermine vereinbart, wohl aber eine nach bestimmten Zeiträumen gemessene Lieferzeit, so beginnt diese mit dem Tage der Absendung der Auftragsbestätigung, sie endet mit dem Tage, an dem die Ware unser Haus verlässt, oder wegen Versandunmöglichkeit eingelagert wird. Für die Dauer der Prüfung der Ausdrucke, Fertigmuster, Filme (Lithos) usw. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen, und zwar vom Tage der Absendung an den Auftraggeber bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme. Verlangt der Auftraggeber nach der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Fertigungsdauer beeinflussen, so beginnt eine neue Lieferzeit, und zwar erst mit der Bestätigung der Änderungen.
Für Überschreitung der Lieferzeit sind wir nicht verantwortlich, falls diese durch Umstände, welche wir nicht zu vertreten haben, verursacht werden. Betriebsstörungen - sowohl im eigenen wie im fremden Betrieb, von denen die Herstellung und der Transport abhängig sind - verursacht durch Krieg, Streik, Aussperrung, Aufruhr, Kohlen- oder Kraftmangel, Versagen der Verkehrsmittel, Arbeitseinschränkungen sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, befreien von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeiten und Preise. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferzeit und des Preises berechtigt den Auftraggeber nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder den Lieferanten für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.
6. Lieferverzug
Bei Lieferungsverzug durch unser Verschulden ist der Auftraggeber in jedem Fall erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt. Ersatz entgangenen Gewinns kann er nicht verlangen.
7. Abnahmeverzug
Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so stehen uns die Rechte aus § 326 BGB zu. Stattdessen steht uns aber auch das Recht zu, vom Vertrag nur teilweise zurückzutreten und hinsichtlich des anderen Teiles Schadenersatz zu verlangen.
Nimmt der Auftraggeber die Lieferung nicht innerhalb angemessener Frist nach Fertigungsanzeige bzw. bei avisiertem Versand nicht prompt ab oder ist ein Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, längere Zeit unmöglich, dann sind wir berechtigt, die Lieferung für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers entweder selbst auf Lager zu nehmen oder bei einem Spediteur einzulagern.
8. Beanstandungen
Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Die Pflicht des Auftraggebers zur Untersuchung der gelieferten Ware besteht auch, wenn Ausfallmuster übersandt worden sind. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Es kann nur Minderung, nicht aber Wandlung oder Schadenersatz verlangt werden. Uns steht das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu. Versteckte Mängel, die nach unverzüglicher Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur dann gegen uns geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von vier Wochen, nachdem die Ware unser Haus verlassen hat, bei uns eintrifft.
Abweichungen in der Beschaffenheit des von uns beschafften Papiers, Kartons und sonstigen Materials können nicht beanstandet werden, soweit sie in den Lieferungsbedingungen der Papier- und Pappenindustrie oder der sonst zuständigen Lieferindustrie, die auf Anfordern dem Auftraggeber zur Verfügung stehen, für zulässig erklärt sind oder soweit sie auf die Drucktechnik bedingten Unterschiede zwischen Andruck und Auflage beruhen.
Für Lichttechnik, Veränderlichkeit und Abweichungen der Farben und Bronzen sowie für die Beschaffenheit von Gummierung, Lackierung, Imprägnierung usw. haften wir nur insoweit, als Mängel der Materialien vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung erkennbar waren.
Soweit bestimmte Sonderarbeiten wie z. B. Spezialeinbände aus Kunststoff, besondere Heftungen, auch Spiralheftungen, Cellophanieren, Lackieren, Gummieren, Imprägnieren usw. durch eine dritte Firma ausgeführt werden, gelten die Lieferungsbedingungen der einschlägigen Branche.
Für Verschulden des Personals wird auch innerhalb von Verträgen nur nach § 831 BGB gehaftet.
9. Material
Vom Auftraggeber beschafftes Material, gleichviel welcher Art, ist uns frei Haus zu liefern. Der Eingang wird bestätigt ohne Übernahme der Gewähr für die Richtigkeit der als geliefert bezeichneten Menge. Bei größeren Posten sind die mit der Zahlung oder gewichtsmäßigen Prüfung verbundenen Kosten sowie die Lagerspesen zu erstatten. Bei zur Verfügung stellen des Papiers oder Kartons durch den Auftraggeber bleiben die Verpackungsmaterialien und die Abfälle durch unvermeidlichen Abgang bei Druckzurichtung und Fortdruck, durch Beschnitt, Ausstanzen und dergleichen unser Eigentum.
Soweit der Auftraggeber Druckvorlagen bzw. Reinzeichnungen zur Verfügung stellt, werden die zur Herstellung der Filme bzw. Lithos notwendigen Arbeiten berechnet.
10. Verpackungsmaterial
Verpackung aus Papier oder Pappe wird zu den Selbstkosten zzgl. Mehrwertsteuer berechnet und nicht zurückgenommen.
11. Rechnungsstellung
Skizzen, Entwürfe, Probedrucke und Muster werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.
12. Urheberrecht
Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Druckvorlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich.
Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Firmen und dergleichen verbleibt, vorbehaltlich ausdrücklich anderweitiger Regelung bei uns.
Nachdrucke oder Vervielfältigungen - gleichgültig in welchem Verfahren - auch derjenigen Lieferungen, die nicht Gegenstand eines Urheberrechts oder eines anderen gewerblichen Rechtsschutzes sind, ist ohne unsere Genehmigung nicht zulässig.
Vorlagen, Filme, Lithos, Negative, Diapositive, Stanzen und dergleichen bleiben unser Eigentum. Die genannten Vorlagen können von uns, nach ausgeglichener Rechnung zur Verfügung gestellt werden.
Für fremde Druckstöße (Vorlagen), die nach Erledigung des Auftrages vom Auftraggeber binnen 4 Wochen nicht angefordert sind, übernehmen wir keine Haftung.
13. Versicherungen
Wenn die uns übergebenen Manuskripte, Originale, Druckstöße, Papier, lagernden Drucksachen oder sonstige eingebrachten Sachen gegen Diebstahl, Feuer, Wasser oder jede andere Gefahr versichert werden sollen, hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen. Andernfalls kann nur eigenübliche Sorgfalt verlangt werden.
14. Rechtschreibung
Satzfehler werden kostenfrei berichtigt, dagegen werden von uns infolge Unleserlichkeit des Manuskriptes nicht verschuldete oder in Abweichung von der Druckvorlage erforderliche Abänderungen, insbesondere Besteller- und Autorenkorrekturen nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet. Für die Rechtschreibung ist der Duden, letzte Ausgabe, maßgebend.
15. Fehlerkorrektur
Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und uns durch Unterschrift druckfrei erklärt zurückzugeben. Wir haften nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Fernmündliche angegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Bei kleineren Druckaufträgen und gesetzten Manuskripten sind wir nicht verpflichtet dem Auftraggeber einen Korrekturabzug zu übersenden. Wird die Übersendung eines Korrekturabzuges nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung für Satzfehler auf grobes Verschulden.
Bei Änderungen nach Druckgenehmigungen gehen alle Spesen einschließlich der Kosten des Maschinenstillstandes zu Lasten des Auftraggebers.
Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren gelten geringfügige Abweichungen vom Original nicht als berechtigten Grund für eine Mängelrüge. Dasselbe gilt für den Vergleich zwischen etwaigen Andrucken und dem Auflagendruck.
16. Mehr- oder Minderlieferung
Im Allgemeinen wird die volle vorgeschriebene Auflage geliefert. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ein Mehr- oder Minderergebnis der bestellten Auflage bis zu 5 % anzuerkennen. Der Prozentsatz erhöht sich bei Farben- oder besonders schwierigen Drucken auf 10 %. Zusätzlich erhöhen sich die Prozentsätze der Mehr- oder Minderlieferung, wenn das Papier von dem Lieferanten auf Grund der Lieferungsbedingungen der Fachverbände der Papiererzeugung beschafft wurde um deren Toleranzsätze.
17. Periodische Arbeiten
Soweit für periodische Arbeiten nicht besondere vertragliche Abmachungen zugrunde liegen, gilt als gewerbeüblich Folgendes: Regelmäßig wiederkehrende Arbeiten, für die keine Kündigungsfrist und kein bestimmter Endtermin vereinbart wurde, können nur unter Einbehaltung einer Frist von einem Monat zum Schluss eines Monats gekündigt werden. Falls der durchschnittliche monatliche Rechnungsbetrag über 250,- Euro liegt, erhöht sich die Kündigungsfrist auf 6 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres, im Falle von Zahlungsverzug können wir fristlos kündigen.
18. Lagerverwaltung
Das Auflagernehmen und Aufbewahren von Rohstoffen, Halb- und Fertigerzeugnissen wie z. B. Druckarbeiten, Filme, Lithos, Disketten, CDs, Druckplatten aller Art, fremden Papieren usw. erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers und ist besonders zu vergüten.
19. Firmentext und Betriebs-Kenn-Nummer
Wir behalten uns das Recht vor, unseren Firmentext, unser Firmenzeichen oder Betriebs-Kenn-Nummer nach Maßgabe entsprechender Übungen oder Vorschriften und des gegebenen Raumes auf Lieferungen aller Art anzubringen.
20. Mündliche Absprache
Mündliche Abmachungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit schriftlicher Bestätigung.
21. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Großostheim. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüchen und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse ist Aschaffenburg.